Verfahrens-beistandschaften


Was macht ein Verfahrensbeistand?

Es gibt Fälle, in denen das Familiengericht einen Verfahrensbeistand bestellt. Das bedeutet, dass jemand damit beauftragt wird, in einem familiengerichtlichen Verfahren, in dem es um die Interessen eines Kindes geht, ausschließlich dessen Interessen zu vertreten. Der Verfahrensbeistand wird daher auch "Anwalt des Kindes" genannt. Meist handelt es sich hier um Verfahren in Sorge- oder Umgangsstreitigkeiten, aber auch solche Verfahren, in denen das Wohl der Kinder an sich überprüft oder entschieden werden soll, ob ein Kind z.B. untergebracht werden muss.

In meiner Rolle als Verfahrensbeistand werde ich Gespräche mit den betreffenden Kindern, dessen Eltern und ggf. auch anderen Bezugspersonen (z.B. ErzieherInnen oder LehrerInnen) führen und bei den Gerichtsterminen dabei sein. Mit den Kindern rede ich - wenn möglich - allein. So können sie mir auch Dinge sagen, die sie den Eltern nicht sagen können oder wollen, was manchmal wichtig ist, weil sie die Eltern nicht verletzten oder traurig machen wollen. Ich rede dann meist auch mit den Eltern allein und jeder berichtet mir dabei seine persönliche Sichtweise. So bekomme ich ein Bild vom jeweiligen Kind und von dessen Familiensituation. Wenn möglich versuche ich dann gemeinsam mit den Eltern und wenn möglich auch dem Kind eine Lösung zu entwickeln, mit der alle leben können und die vielleicht einen Gerichtstermin erspart.

In der Gerichtsverhandlung ist das Kind in der Regel nicht selbst dabei, der Verfahrensbeistand ist dann seine oder ihre "Stimme" im Verfahren. Wenn die Richterin oder der Richter auch mit dem Kind sprechen will oder muss, also eine Kindesanhörung stattfindet, wird der Verfahrensbeistand unterstützend dabei sein.

Bei meiner Arbeit als Verfahrensbeistand hilft mir neben meinem Arbeitsschwerpunkt Familienrecht und der Ausbildung als Mediatorin auch eine Zusatzausbildung, die ich zum Verfahrensbeistand absolviert habe.