Familienrecht


Als Fachanwältin für Familienrecht

werden Sie von mir umfassend dazu beraten, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in Ihren einzelnen Angelegenheiten haben.

Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit sehe ich in der Konfliktvermeidung und Schlichtung, nicht in der Konfliktverschärfung. Auch wenn eine Trennung oder Scheidung zu vielen emotionalen Folgeproblemen führt, möchte ich diese mit Ihnen dennoch sachlich und ausschließlich im Interesse des beabsichtigten Erfolges lösen. Unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten berate ich Sie umfassend rechtlich, führe außergerichtliche Korrespondenz ebenso, wie für Sie die Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.

Regelmäßig auftretende Themen sind:

Scheidung

Regelung von Scheidungs- oder Trennungsfolgen insbesondere

  • Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
  • Regelung der güterrechtlichen Fragen
  • Zugewinnausgleich
  • Regelungen zum Hausrat

Regelungen zum Unterhalt, insbesondere

  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Berechnung des Unterhaltes im Wechselmodell
  • Volljährigenunterhalt
  • andere Formen des Verwandtenunterhaltes

Regelung zum Umgangs- und Sorgerecht

Gewaltschutzverfahren

Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Ausgestaltung von Eheverträgen sowohl vor oder während einer Ehe, als auch bei vertraglichen Regelungen von Trennungs- oder Scheidungfolgen.

Vorsorge- und Betreuungsrecht

Ich berate und unterstütze Sie bei der Ausgestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Mit meiner Erfahrung als Berufsbetreuerin und Verfahrenspfleger berate ich Sie auch gern in Fragen rund um das Betreuungsrecht.